Daylight-Medienserver


 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise
Die Preisliste zum Daylight-Medienserver können Sie hier herunterladen.


§1 Allgemeines / Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Daylight-Medienserver, ein Service von externer Link folgtDaylight Public Relations International (nachfolgend Daylight PR genannt). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Daylight PR und den Nutzern des Daylight-Medienservers.
2. Diese AGB gelten insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Sonstige Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von Daylight PR ausdrücklich anerkannt werden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge hierdurch nicht berührt. Gegebenenfalls unwirksame Bestimmungen werden von den Vertragsparteien durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmungen am nächsten kommen.
3. Abweichungen von den nachfolgenden Regeln bzw. Nebenabreden sind schriftlich durch unterschriftsberechtigte Vertreter des Nutzers sowie von Daylight PR zu vereinbaren.

§2 Änderungsvorbehalt
Nach einer Vertragslaufzeit von einem Jahr ist Daylight PR berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, soweit diese im Verhältnis zur allgemeinen Preisentwicklung für vergleichbare Produkte stehen. Diese Preisanpassung ist dem Nutzer vorab schriftlich bekannt zu geben.

§3 Veröffentlichung von Dokumenten und Informationen
1. Alle Dokumente und Informationen werden vom Nutzer in digitaler Form bereitgestellt. Dieser stellt sicher, dass das Dokumentenformat sowie andere Eigenschaften den zum Daylight-Medienserver fixierten Kriterien entsprechen (siehe §11, Nr. 1). Ist das nicht der Fall, ist Daylight PR berechtigt, die entsprechenden Unterlagen abzulehnen oder eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Eine Beendigung des Vertrages tritt dadurch nicht ein.
2. Je nach Art und Umfang des gebuchten Paketes werden die entsprechenden Dokumente durch die Mitarbeiter von Daylight PR oder die Nutzer selbst in das Redaktionssystem eingestellt. Entsprechende Grundkenntnisse in der Anwendung von Typo3 werden vorausgesetzt.
3. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Nutzer, die ihm bzw. seinem Unternehmen / seiner Organisation zugeordneten Inhalte regelmäßig auf Aktualität sowie inhaltliche Richtigkeit zu kontrollieren. Werden entsprechende Unzulänglichkeiten festgestellt, sind diese unverzüglich zu beheben. Je nach der Art des gebuchten Pakets erfolgt dies durch den Nutzer oder durch Daylight PR.
4. Werden die Mindestanforderungen für ein gebuchtes Paket (z.B. durch die Entfernung einzelner Dokumente) unterschritten, ist Daylight PR dazu berechtigt, den Internetauftritt des Nutzers auf dem Daylight-Medienserver komplett zu sperren. In diesem Fall wird der Nutzer ermahnt, die fehlenden Dokumente schnellstmöglich in der erforderlichen Qualität zur Verfügung zu stellen. Kann er das nicht realisieren, bleibt der Internetauftritt deaktiviert. Alle Vertragsbedingungen bleiben dabei unberührt, jedoch läuft der Vertrag nach Ablauf der jeweils vereinbarten Jahresfrist automatisch aus.

§4 Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und Daylight PR ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus den mit Daylight PR getroffenen Vereinbarungen ist Dresden.

§5 Preise
1. Die Preise für die unterschiedlichen Dienstleistungspakete zur Nutzung des Daylight-Medienservers werden in einer gesonderten Preisliste fixiert. Diese beinhaltet auch verbindliche Angaben zu den geforderten digitalen Formaten, zu den Mindest- bzw. Maximalanforderungen der zu veröffentlichenden Dokumente und Informationen sowie sonstige wichtige Bedingungen.
2. Nach Abschluss der Vereinbarung sind diese Anforderungen für alle Vertragspartner für den jeweils vereinbarten Zeitraum verbindlich.
3. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise exklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§6 Fälligkeit von Vergütungen
1. Wenn nicht anders vereinbart, werden die monatlichen Nutzungsgebühren für den Daylight-Medienserver jeweils nach Ablauf eines Monats, spätestens bis zum 3. Kalendertag des Folgemonats, zur Zahlung fällig.
2. Die Gebühr für die Ersteinrichtung wird mit dem ersten Monatsbeitrag in Rechnung gestellt.
3. Wird der gesamte Jahresbeitrag inkl. Ersteinrichtungsgebühr bereits vor Nutzungsbeginn als Vorauszahlung entrichtet, so gewährt Daylight PR 2,5 Prozent Nachlass auf die Monatsgebühren.
4. Bei verspäteter Zahlung ist Daylight PR berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB), mindestens jedoch 8 Prozent, zu erheben.
5. Ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht des Nutzers besteht nur für Forderungen, die schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§7 Haftung
1. Der Nutzer stellt Daylight PR im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund des Inhalts der vom Nutzer veröffentlichten Dokumente gegenüber Daylight PR geltend machen.
2. Daylight PR distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten, die auf dem Daylight-Medienserver veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere auch für Hyperlinks zu externen Webseiten. Der Nutzer entscheidet selbst, welche Hyperlinks zu externen Webseiten seine Dokumente enthalten. Diese externen Inhalte werden nicht in die Qualitätskontrolle durch Daylight PR einbezogen, daher übernimmt Daylight PR keine Haftung für diese Inhalte oder die Tätigkeiten der externen Webseiten.
3. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Daylight PR für mögliche Verluste oder Schäden, die infolge der Verfügbarkeit externer Links entstehen, keine Verantwortung übernimmt.
4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der auf dem Daylight-Medienserver veröffentlichten Dokumente wird ausschließlich vom jeweiligen Nutzer getragen.
5. Für die Richtigkeit von Sachaussagen haftet ebenfalls der Nutzer. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass diese gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder des speziellen Werberechtsgesetzes verstoßen. Daylight PR haftet auch nicht für die patent-, muster- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Dokumente.
6. Daylight PR haftet gegenüber dem Nutzer auf Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten. Daylight PR haftet nicht für Schäden, die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung von Verpflichtungen Dritter entstehen.
7. Daylight PR haftet nicht für Versäumnisse oder eine verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, wenn diese auf Ursachen höherer Gewalt zurückzuführen sind oder auf Ursachen, auf die Daylight PR keine Einflussmöglichkeit hat.

§8 Rechtsnachfolge
Bei Besitz-, Geschäfts- oder Rechtsnachfolge ist der Nutzer dazu verpflichtet, bestehende Vereinbarungen mit Daylight PR inklusive allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten auf seinen jeweiligen Nachfolger schriftlich und rechtswirksam zu übertragen.

§9 Einhaltung von Terminen / Servicefristen
1. Übernimmt Daylight PR die Pflege der Inhalte im Namen des Nutzers, so verpflichtet sich Daylight PR, die neuen Dokumente bzw. Aktualisierungen innerhalb von drei Werktagen zu veröffentlichen.
2. Daylight PR ist stets bemüht, die vereinbarte Frist einzuhalten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aufgrund von zeitlichem Verzug besteht jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Daylight PR. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen beim Nutzer – entbinden Daylight PR von der Einhaltung der vereinbarten Veröffentlichungsfrist.
3. Diese Entbindung von der Veröffentlichungsfrist gilt insbesondere dann, wenn die zu veröffentlichenden Dokumente und/oder Inhalte den genannten Anforderungen nicht entsprechen. In diesem Fall ist der Nutzer zu einer schnellstmöglichen Nachbesserung verpflichtet.

§10 Inhaltliche Fokussierung
1. Der Daylight-Medienserver richtet sich v.a. an Firmen und Organisationen aus den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation, Industrietechnik und Energie sowie Forschung und Wissenschaft. Daylight PR entscheidet im Einzelfall, ob ein Unternehmen bzw. eine Organisation mit seinen/ihren Dokumenten und Inhalten aufgenommen wird und behält sich das Recht vor, einzelne Nutzer bzw. Dokumente oder Inhalte abzulehnen.
2. Hierbei gelten folgende Grundsätze: Auf dem Daylight-Medienserver dürfen ausschließlich Inhalte veröffentlicht werden, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und Rechte Dritter nicht verletzen. Hierfür hat der Nutzer Sorge zu tragen. Inhalte, die gegen die guten Sitten verstoßen, dürfen nicht auf dem Daylight-Medienserver veröffentlicht werden.
3. Privatpersonen und Anbietern bzw. Produzenten von ethisch und/oder moralisch kritischen Produkten oder Informationen steht der Daylight-Medienserver nicht zur Verfügung. Selbiges gilt für Unternehmen bzw. Informationen aus dem militärischen Umfeld sowie für sexistische, rassistische, gewaltverherrlichende, diskriminierende, beleidigende, verleumderische oder rechtswidrige Materialien bzw. Inhalte sowie Darstellungen.
4. Der Daylight-Medienserver versteht sich als Informationsplattform, die sowohl aus politischer als auch aus religiöser Sicht neutral agiert. Dieser Grundsatz gilt für alle Inhalte des Daylight-Medienservers, die eindeutige Stellungnahmen in diesen beiden Bereichen ausschließen sollen.
5. Die Veröffentlichung von Inhalten aus Sekundärquellen (z. B. Pressespiegel oder Medienberichte) auf dem Daylight-Medienserver ist nicht gestattet.
6. Daylight PR ist darüberhinaus berechtigt, eine Veröffentlichung von Dokumenten bzw. Inhalten abzulehnen, wenn:
- deren Umfang vom üblichen Rahmen abweicht,
- über den Daylight-Medienserver vorrangig werbliche Botschaften verbreitet werden sollen und/oder
- die allgemeinen Mindest- bzw. Maximalanforderungen (siehe § 11) nicht eingehalten werden.

§11 Mindest- bzw. Maximalanforderungen
1. Informationen, die auf den Daylight-Medienserver veröffentlicht werden, müssen einem aktuellen bzw. fachlichen Informationsinteresse der deutschsprachigen (Fach-)Medien dienen und grundsätzliche Anforderungen hinsichtlich ihrer redaktionellen und technischen Qualität erfüllen. Diese ergeben sich aus den allgemeinen Ansprüchen von Journalisten, die die Dokumente als Grundlage ihrer Arbeit verwenden können müssen. Bei Bildern wird in jedem Fall eine druckfähige Qualität vorausgesetzt. Aus diesem Grunde überwacht Daylight PR die Qualität der Dokumente bzw. Inhalte und behält sich das Recht vor, einzelne Unterlagen bei Bedarf zurückzuweisen bzw. vom Daylight-Medienserver zu entfernen. Über die Angemessenheit der erforderlichen Qualität entscheidet Daylight PR nach bestem Wissen und Gewissen.
2. Die quantitativen Anforderungen (z.B. Anzahl von Pressemitteilungen u. ä.) werden in einer gesonderten Preisliste für die unterschiedlichen Dienstleistungspakete genannt.
3. Der Nutzer des Daylight-Medienservers verpflichtet sich, Pressemitteilungen zu veröffentlichen. In diesem Zusammenhang trägt er dafür Sorge, dass die jüngste Pressemitteilung nicht älter als 9 Monate ist.
4. Der Nutzer ist zudem berechtigt, Verlinkungen zu externen und/oder internen Inhalten herzustellen. Wird die Pflege der Inhalte an Daylight PR abgetreten, so ist die Anzahl von Verlinkungen auf maximal fünf pro Text begrenzt. Daylight PR übernimmt dabei keine Prüfung der Relevanz von externen Links und distanziert sich ausdrücklich von diesen Inhalten (siehe auch §7, Nr. 2). Entsprechen externe Links einem der in §10 genannten Kriterien, kann Daylight PR die Herstellung des Links ablehnen.

§12 Laufzeit / Recht zur Veröffentlichung / Kündigung
1. Die Nutzungsdauer für den Daylight-Medienserver wird zunächst für ein Jahr fest vereinbart. Während dieser Zeit kann der Vertrag nicht gekündigt werden.
2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern der Nutzer den Vertrag nicht 4 Wochen vor Ablauf der Laufzeit gekündigt hat.
3. Ab dem zweiten Vertragsjahr besteht die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen.
4. Grundsätzlich wird das Profil eines Nutzers nur dann freigeschaltet, wenn es die in § 11 genannten Anforderungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht vollständig erfüllt. Die tatsächliche Veröffentlichung von Dokumenten hat keinen Einfluss auf die Laufzeit der Vereinbarung zwischen Daylight PR und dem Nutzer. Werden die Mindestanforderungen durch das Entfernen eines oder mehrerer Dokumente unterschritten, sind diese Dokumente innerhalb von zehn Werktagen zu ersetzen. Gelingt das nicht, kann Daylight PR das Profil des jeweiligen Nutzers ungeachtet der Vertragslaufzeit vorübergehend deaktivieren. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Monatsgebühren bleibt hiervon unberührt.
5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
6. Die Kündigung eines Vertrages mit Daylight PR hat schriftlich zu erfolgen.

§13 Upgrade / Downgrade
1. Hat ein Nutzer ein Dienstleistungspaket gebucht, so kann er bei Bedarf in ein anderes Paket wechseln (Up- bzw. Downgrade). Hierfür gelten folgende Bedingungen:
a. Das Upgrade auf ein höheres Paket ist jederzeit innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang der schriftlichen Bekanntgabe bei Daylight PR möglich.
b. Der Wechsel auf ein niedrigeres Paket ist ebenfalls schriftlich anzuzeigen und wird innerhalb von 7 Werktagen realisiert. Zudem wird eine Bereinigungsgebühr i.H.v. 20,00 € zzgl. Der gesetzlichen Mwst. fällig.
c. Sobald das Up- bzw. Downgrade durch Daylight PR vollständig erfolgt ist und der Nutzer davon in Kenntnis gesetzt wurde, werden die Monatsgebühren entsprechend angepasst.

§14 Aktualität und inhaltliche Richtigkeit
Der Nutzer verpflichtet sich, die Aktualität und inhaltliche Richtigkeit seiner Dokumente regelmäßig zu überprüfen und ggfs. nötige Änderungen unverzüglich vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

§15 Copyright
1. Der jeweilige Nutzer übernimmt die volle Verantwortung für alle Inhalte seines Bereiches auf dem Daylight-Medienserver. Er garantiert zudem die inhaltliche Richtigkeit aller Dokumente und versichert, dass er alle Rechte an Texten, Bildern und sonstigen Inhalten besitzt.
2. Der jeweilige Nutzer bietet alle Dokumente auf dem Daylight-Medienserver zur freien Verfügung für die allgemeine Öffentlichkeit an.

Dresden, den 04.11.2009